WEG-Verwaltung in München

Sie sind Eigentümer beziehungsweise Beirat in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und suchen eine neue Hausverwaltung?

Dann sind Sie bei der Hausverwaltung Stoiber in München genau richtig.
Wir übernehmen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die WEG-Verwaltung der Gemeinschaft. Zudem bieten wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Vertrag. 
Als Rundum-Sorglos-Service bieten wir zusätzlich für unsere Eigentümer im Raum München einen kostenlosen Vermietungsservice an. Auch wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen wollen, vermitteln wir Ihnen gerne einen Käufer.Die Tätigkeitsbereiche der WEG-Verwaltung im Überblick Die WEG-Verwaltung ist insbesondere in den letzten Jahren von starken Veränderungen geprägt. Dies kommt in allen Bereichen zum Ausdruck.

Unsere Aufgaben als WEG-Verwaltung in München

Wir sind gerne Ihr verlässlicher Partner vor Ort in München, der Sie mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben wie der Organisation der Eigentümerversammlung unterstützt. Sie wird komplett von uns organisiert.

Wir legen den Termin fest, bestellen die Räumlichkeit, erstellen die Tagesordnung, verfassen die Beschlussniederschrift und versenden diese anschließend an alle Eigentümer. Auch bei rechtlichen Problemen vertreten wir Sie. Wir wirken bei Gerichtsterminen mit, fechten – falls erforderlich – Beschlüsse an, kümmern uns um Hausgeldklagen und bearbeiten Beschwerden oder Verstöße gegen die Hausordnung.

Zu unseren kaufmännischen Tätigkeiten der WEG-Verwaltung in München zählen unter anderem die Überwachung des Geldverkehrs (von den Betriebs- und Nebenkosten bis zu den Personalkosten) oder die Erstellung der Heizkostenabrechnungen.

Unsere technischen Leistungen beinhalten u.a. die Überprüfung, die Termineinhaltung und die Auftragsausführung von Handwerker-Leistungen und Hausmeíster-Diensten. Außerdem sorgen wir dafür, dass Ihr Haus mit allen nötigen Wartung- und Versicherungsverträgen so optimal wie möglich abgesichert ist.

Zahlreiche weitere Aufgaben können wir für Sie als WEG-Verwaltung in München gerne übernehmen. Vertrauen Sie dabei auf unsere langjährige Erfahrung.

Juristische Verwaltung:

Durch die laufende Rechtsprechung ergeben sich oft Änderungen, die Auswirkungen auf die laufende WEG-Verwaltung haben und deshalb unbedingt berücksichtigt werden müssen.

So hat der BGH in jüngster Zeit entschieden, dass auch die Thermostatventile der Heizkörper Sondereigentum sind. Jahrzehnte lang waren sie gemeinschaftliches Eigentum. Auch die Rechtsprechung zum Anbau von Markisen hat sich geändert.

Alle neuen Regelungen haben natürlich Einfluss auf die Beschlüsse beziehungsweise die Beschlusskompetenz der Eigentümer.Gerne informieren wir Sie persönlich zu unseren Leistungen als Experte für die WEG-Verwaltung in München.

Kaufmännische Leistungen

Eine der wichtigsten Pflichten des WEG-Verwalters ist die rechtssichere Erstellung der Jahresabrechnung. Hier sind die Vorgaben aus der aktuellen Rechtsprechung laufend zu berücksichtigen und einzuarbeiten.

Als jüngstes Beispiel ist das Urteil des BGH zur Darstellung der Heizkosten in der Jahresabrechnung zu nennen. Oder auch das Urteil des BFH zu den haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a EStG). Als neue Pflicht des WEG-Verwalters seit dem 01.01.2015 ist die Überprüfung beziehungsweise die Einhaltung des Mindestlohns bei angestellten Hausmeistern auf Mini-Job-Basis hinzugekommen.

Technische Leistungen

Der Verwalter einer Gemeinschaft ist für den Werterhalt der Immobilie zuständig und hat den Eigentümern hierzu geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Diese sollten Bestandteil eines mittel- oder langfristigen Konzeptes sein.

Der Grund dafür ist, dass die Maßnahmen nachhaltig und aufeinander abgestimmt sein sollten, um mit den zur Verfügung gestellten Mitteln ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.Zusätzlich zur längerfristigen Planung sind immer wieder kurzfristige Maßnahmen aus den gesetzlichen Änderungen zu berücksichtigen.

Dazu gehört der Einbau von Boiler-Zulaufzählern, die Legionellenprüfung oder der Einbau von Rauchmeldern.